Rettungsgasse
Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden
Auf der Autobahn kracht es – Verletzte in den zerstörten Autos, Trümmer auf der Fahrbahn: Vollsperrung. Ein kilometerlanger Stau ist die Folge. Bei der Rettung der Opfer zählt meist jede Sekunde.
Doch oftmals kommen Rettungswagen nicht schnell genug zur Unfallstelle, weil die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden.
Aus diesem Grund wurden die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung drastisch vereinfacht.
Zwei Regeln müssen künftig nur noch beachtet werden:
- Eine Rettungsgasse muss künftig bereits gebildet werden, sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit und zähflüssigem Verkehr fahren. Bislang galt dies nur bei Stillstand.
- Die Gasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts danebenliegenden gebildet werden. Heißt also: Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Dabei kann auch der Standstreifen benutzt werden.
Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält, muss im übrigens mit einem Bußgeld und/oder einem Fahrverbot rechnen.