Wir kommen - was jetzt?

 

Verhalten bei Blaulicht und Einsatzhorn

 

Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn ertönt. Häufigste Fehlreaktion ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn, aber auch viele andere Dinge erleben wir bei jeder Einsatzfahrt erneut. Wir möchten Ihnen hier ein paar Hinweise geben, wie Sie sich richtig verhalten:

 

Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt und bewahren Sie Ruhe!

 

Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker).

 

Fahren Sie so weit wie möglich rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.

 

Sollten Sie an einer roten Ampel stehen und von hintern nähern sich Einsatzfahrzeuge, dürfen Sie vorsichtig die Haltelinie überfahren und so die Durchfahrt für das Einsatzfahrzeug ermöglichen.

 

Oft fahren mehrere Fahrzeuge zu einem Einsatzort. Vergewissern Sie sich, dass keine weiteren Fahrzeuge folgen, bevor Sie Ihre Fahrt fortsetzen.

 

Das Bilden einer Rettungsgasse auf der Autobahn ist ein weiteres Thema, das wir hier gerne ansprechen moechten. Im nachfolgeden Video wird gezeigt, wie es richtig geht.

 

 

Richtiges Verhalten auch beim Parken

 

Das korrekte Verhalten im Straßenverkehr hört auch beim Parken nicht auf. Hier gibt es mehrere zu beachtende Punkte.

 

Halten Sie Rettungswege frei!

 

Parken Sie weder im Parkverbot noch in Feuerwehrzufahrten!

 

Parken Sie nie zu nah an Einmündungen und Kreuzungen!

 

Parken Sie nicht auf Hydranten und Kanaldeckeln!

 

Sonderrechte

 

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 StVO geregelt. Zu den Befreiungen zählen unter anderem die Überschreitung des zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren roter Ampeln, das Befahren der Gegenfahrbahn und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, in der Regel darf es also zumindest nicht zu einer Schädigung kommen. Die juristische Meinung hierzu ist uneinheitlich und schwer überschaubar. Jedoch hat der Fahrzeugführer stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

 

Schaulustige

 

Neugier ist ein Instinkt im Menschen, den man nur schwer ignorieren oder kontrollieren kann. Jeder von uns kennt die Situation, dass man an einem Unfall vorbeifährt und einfach nicht wegschauen kann. Genau diese Neugier, kann Rettungsgeräten und den Schaulustigen zum Verhängnis werden, nämlich dann, wenn Rettungswege durch gaffende Passanten zugestellt werden und ein Durchkommen praktisch unmöglich ist. Auch bei Unfällen auf der Autobahn ist es wichtig das von Anfang an eine Rettungsgasse für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge gebildet wird. Diese Rettungsgasse ist GESETZLICH vorgeschrieben!

 

Sind Wege zugestellt, oder es wurde keine Rettungsgasse gebildet können dies Sekunden sein die uns fehlen um Menschenleben zu retten. Es könnte auch Ihres sein...!

 

Unsere Bitte an Sie: Beobachten Sie einen Unfall helfen Sie wo Sie können (Absichern der Unfallstelle, Notruf absetzen, Erste Hilfe Maßnahmen einleiten...) und fordern Sie gleichzeitig Passanten auf die nur zusehen weiter zu gehen und Rettungswege zu räumen!